Bekanntmachung über die Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb der „Deponie im Forst“, einer Deponie der Klasse I

über die Planfeststellung
zur Errichtung und zum Betrieb der „Deponie im Forst“, einer Deponie der Klasse I
(Deponieklasse I, DK I) nach Deponieverordnung
– Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses –
Vom 2. Februar 2024
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 2. Februar 2024,
Geschäftszeichen: DD43-0522/22/66, der das oben aufgeführte Vorhaben betrifft, liegt
einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der
Zeit
vom 26. Februar bis einschließlich 8. März 2024
in der Gemeindeverwaltung Horka, Am Gemeindeamt 2, 02923 Horka
Während der Dienststunden:
Montag – Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem kann die Einsichtnahme auch in der Gemeinde Neißeaue und in der Gemeinde
Kodersdorf vorgenommen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar

Freie Stelle für einen Bundesfreiwilligen in der Grundschule Horka

In der Gemeinde Horka ist ab sofort die Bundesfreiwilligenstelle in der Grundschule für 12 Monate neu zu besetzen.
Die Anstellung erfolgt über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Ihre vorrangigen Aufgaben sind folgende:
– Unterstützung der Lehrkräfte in der Pausenaufsicht zwischen den Unterrichtseinheiten und der Hofaufsicht
– Ausarbeitung und Durchführung von Beschäftigungen innerhalb der Freistunden und Ausfallzeiten
– Unterstützung bei der Erarbeitung und Durchführung von Projekttagen, Ausflügen und Sportveranstaltungen
– Mithilfe in der Schulbibliothek
Sie erhalten für den Beschäftigungsumfang zwischen ca. 25 bis 30 Wochenstunden ein monatliches Taschengeld. Während des Bundesfreiwilligendienstes haben Sie pro Beschäftigungs- monat einen Bildungstag im Zusammenhang mit dem Einsatzbereich zu absolvieren.
Interessierte Bürger können sich ab dem 18. Lebensjahr dafür bewerben.
Bei Interesse oder eventuellen Fragen melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Horka, Telefon 035892 3273, E-Mail info@gemeinde-horka.de oder
bei der Diakonie St. Martin Rothenburg, Telefon 035891 7237 E-Mail freiwillige@diakonie-st-martin.de

 

Neu – Veröffentlichung von Alters-/Ehejubiläen

Das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht erlauben es nicht mehr, ohne ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Person die Veröffentlichung der Alters-/Ehejubiläen im Amtsblatt/Heimatkurier vorzunehmen.
Dennoch würden es viele Einwohnerinnen und Einwohner wunderbar finden, wenn der eigene Geburtstag oder der von Bekannten im Amtsblatt/Heimatkurier stünde.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Geburtstag genannt wird, füllen Sie bitte die nachfolgende Einwilligungserklärung aus und senden diese per Brief, Fax oder E-Mail an uns.
Selbstverständlich können Sie auch das abgedruckte Formular direkt im Einwohnermeldeamt ausfüllen und unterschreiben.

Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße
Einwohnermeldeamt
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf

Fax: 035825/70018                               E-Mail: meldeamt@vvwsn-mail.de

 Ab 01.05.2020 gilt: Erst nach Vorliegen dieser Einwilligung werden Alters-/Ehejubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag mit dem Namen und dem Jubiläum im Amtsblatt/Heimatkurier genannt.

Diese Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig und gilt bis auf Widerruf.

Formular: Einwilligungserklärung