Sperrung der Kreisstraße K 8432 von Horka nach Biehain

Presseinformation zum Baubeginn

K 8432, Horka- Biehain, 2. BA, Ausbau (BA 2.1) und Instandsetzung (BA 2.2)

Am kommenden Montag, dem 11. September, beginnen die Arbeiten zum Ausbau bzw. der Instandsetzung der Kreisstraße K 8432 zwischen Horka und Biehain. Dieser 2. Bauabschnitt ist ca. 1,9 km lang, beginnt nach dem Bahnübergang (hinter den Einmündungen der parallel zur Bahnstrecke verlaufenden Feldwege) und endet am Ortseingang Biehain.

Auf einem Großteil des Bauabschnitts erfolgt ein Ausbau der Kreisstraße auf eine Breite von 5,50 m. Dabei wird die bestehende Betondecke entspannt und mit Asphaltschichten überbaut. In den Bereichen, in denen die jetzige Betonfahrbahn lediglich 3,75 m breit ist, erfolgt vor dem Einbau der Asphalttrag- und Deckschichten die grundhafte Erneuerung eines Verbreiterungsstreifens.

Im Bauabschnitt liegen im Bereich Johannenhof – „Großer Kielteich“ gesetzlich geschützte Biotope (FFH- Gebiet, NATURA-2000-Gebiet). In diesem Abschnitt kann lediglich eine Instandsetzung der Fahrbahnflächen erfolgen. Auch hier werden Asphaltschichten im Hocheinbau aufgebracht aber keine Veränderungen an Trassierung und Querschnittsgestaltung der Straße vorgenommen.

Für die Durchführung der Bauarbeiten ist eine Vollsperrung der Kreisstraße unerlässlich. Die Umleitungsstrecke wird für beide Fahrtrichtungen über Klein Krauscha (K 8434) – Kodersdorf-Bahnhof – Mückenhain (K 8433) und Horka (K 8417) eingerichtet und entsprechend beschildert.
Der Busverkehr fährt während der gesamten Bauzeit über die Kommunale Straße am Güterbahnhof und die S 121 (Abzweig Güterbahnhof – Horka).

Voraussichtlich bis zum 24. November 2023 sollen die Bauarbeiten, die im Auftrag des Landkreises Görlitz durch die Fa. Straßen- und Tiefbau See GmbH ausgeführt werden, komplett abgeschlossen sein.

 

Neu – Veröffentlichung von Alters-/Ehejubiläen

Das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht erlauben es nicht mehr, ohne ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Person die Veröffentlichung der Alters-/Ehejubiläen im Amtsblatt/Heimatkurier vorzunehmen.
Dennoch würden es viele Einwohnerinnen und Einwohner wunderbar finden, wenn der eigene Geburtstag oder der von Bekannten im Amtsblatt/Heimatkurier stünde.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Geburtstag genannt wird, füllen Sie bitte die nachfolgende Einwilligungserklärung aus und senden diese per Brief, Fax oder E-Mail an uns.
Selbstverständlich können Sie auch das abgedruckte Formular direkt im Einwohnermeldeamt ausfüllen und unterschreiben.

Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße
Einwohnermeldeamt
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf

Fax: 035825/70018                               E-Mail: meldeamt@vvwsn-mail.de

 Ab 01.05.2020 gilt: Erst nach Vorliegen dieser Einwilligung werden Alters-/Ehejubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag mit dem Namen und dem Jubiläum im Amtsblatt/Heimatkurier genannt.

Diese Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig und gilt bis auf Widerruf.

Formular: Einwilligungserklärung